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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00   

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BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weigerung zur amtsärztlichen Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Ruhestandsbeamten als Indiz für die Dienstfähigkeit des Beamten - Berufung in das Beamtenverhältnis nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Eintritt in den Ruhestand ohne seine Zustimmung - Objektive und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) nicht Folge geleistet; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG ist kein Verwaltungsakt; nicht gerechtfertigte Weigerung, einer Anordnung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 246
  • NJW 2001, 2273 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 436
  • DVBl 2001, 125
  • ZBR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - DVBl 1998, 197> m.w.N.; Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - <BVerwGE 10, 270 [271 f.]>; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 - ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 24 Rn. 18 m.w.N.).

    Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 BBG (Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 Rn. 4; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 45 Rn. 4).

    Mithin kann die für eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis vorauszusetzende Erwartung, der Beamte werde den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen, grundsätzlich darauf gestützt werden, daß dieser sich ohne hinreichenden Grund einer nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG angeordneten amtsärztlichen Untersuchung entzogen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.).

    Für die Bestimmung der Rechtsnatur der hier in Rede stehenden Aufforderung kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO oder um eine die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn handelt (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - <DVBl 1981, 502 [503]>).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - <BVerwGE 77, 268 [272]>; Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - <BVerwGE 81, 258 [260]>; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - ).

    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).

    Sie ist regelmäßig an ihn allein in seiner Eigenschaft als Ruhestandsbeamter gerichtet und ergeht daher im Rahmen des Ruhestandsbeamtenverhältnisses, so daß sie keine Außenwirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).

    Sie ist regelmäßig an ihn allein in seiner Eigenschaft als Ruhestandsbeamter gerichtet und ergeht daher im Rahmen des Ruhestandsbeamtenverhältnisses, so daß sie keine Außenwirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Verfahrenshandlungen einer Behörde lösen regelmäßig dann keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, wenn sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden können, es sich also um unselbständige Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44 a Satz 1 VwGO handelt (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - <BVerwGE 34, 248 [249 f.]>; Beschluß vom 27. August 1992 - BVerwG 6 B 33.92 - ).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Verfahrenshandlung in Gestalt einer an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. Urteil vom 28. November 1969, a.a.O.; Urteil vom 27. August 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Verfahrenshandlungen einer Behörde lösen regelmäßig dann keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, wenn sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden können, es sich also um unselbständige Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44 a Satz 1 VwGO handelt (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - <BVerwGE 34, 248 [249 f.]>; Beschluß vom 27. August 1992 - BVerwG 6 B 33.92 - ).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Verfahrenshandlung in Gestalt einer an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. Urteil vom 28. November 1969, a.a.O.; Urteil vom 27. August 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 4 BBG ist gewahrt, wenn der Ruhestandsbeamte ordnungsgemäß aufgefordert worden ist, sich vor Ablauf der Frist erneut in das Beamtenverhältnis berufen zu lassen (Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 40.89 - ; Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 - ; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 45 Rn. 8).

    Realisiert sich dieses Risiko, rechtfertigt dies grundsätzlich einen Schuldvorwurf (Beschluß vom 5. April 2000 - BVerwG 1 DB 3, 00 - Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - <BVerwGE 77, 268 [272]>; Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - <BVerwGE 81, 258 [260]>; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Für die Bestimmung der Rechtsnatur der hier in Rede stehenden Aufforderung kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO oder um eine die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn handelt (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - <DVBl 1981, 502 [503]>).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Es fehlt mithin an einer Regelung als Voraussetzung eines Verwaltungsakts im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG, so daß der gegen die Aufforderung gerichtete Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zu entfalten vermag (vgl. Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; Battis, a.a.O., § 45 Rn. 4; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 45 Rn. 9; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 48 Rn. 6; wohl a.A. Summer, a.a.O., K § 45 Rn. 6).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

  • VGH Bayern, 09.03.1999 - 3 CS 98.3596
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 20.5.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268; Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Dieser Klage kommt keine aufschiebende Wirkung im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu, weil es sich bei der Anordnung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. zu einer gegenüber einem Ruhestandsbeamten ergangenen Untersuchungsanordnung, Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 = Buchholz 232 § 45 BBG Nr. 5 S. 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris m.w.N.).

    Hätte allerdings die gegen die Untersuchungsanordnung erhobene Klage aufschiebende Wirkung gehabt, hätten aus der Anordnung keine Folgen gleich welcher Art gezogen werden dürfen, so dass die Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung durch den Kläger auch nicht als Indiz für dessen Dienstunfähigkeit hätte angesehen werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 21 Langtext).

    Hinsichtlich Ruhestandsbeamten hat der 1. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts eine Verwaltungsaktqualität einer Weisung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG a.F. grundsätzlich verneint, hinsichtlich eines aktiven Beamten aber ebenfalls offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 24 Langtext).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlverhalten von Soldaten in Vorgesetztenstellung in Form von entwürdigender oder ehrverletzender Behandlung Untergebener - Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken - Schlagen mit einer Stabtaschenlampe auf Kopf und Knie eines Untergebenen - Zwangsweise ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Denn ein Befehl zur Durchführung von Liegestütze an einen Untergebenen, der dazu offensichtlich nicht oder nicht mehr in der Lage ist, verstößt jedenfalls gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) und gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist deshalb rechtswidrig (Urteil vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = ZBR 1998, 38 = NZWehrr 1998, 37>).

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene körperlich mißhandelt oder entwürdigend behandelt, begeht aber nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (stRspr: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 - , vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat daher in Fällen einer Mißhandlung, entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. Urteile vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]>, vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53, 54.90 - <BVerwGE 93, 108 [113]>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).

    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und mithin das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

    Er vergibt sich nichts, wenn er seine Soldaten um Rat fragt und Fehler eingestellt" (Urteil vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

    Hierunter fällt z.B. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 61> m.w.N., vom 24. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 26.95 - <NZWehrr 1996, 126> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Ein Vorgesetzter, der Untergebene körperlich mißhandelt oder entwürdigend behandelt, begeht aber nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (stRspr: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 - , vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - <BVerwGE 93, 352> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ), verbietet es sich grundsätzlich, in Fällen, die insgesamt noch glimpflich abgelaufen sind, Soldaten, die sich bis dahin pflichtbewußt verhalten haben, etwa generell einer milderen Maßregelung zu unterwerfen.

    Der frühere Soldat kann sich im vorliegenden Fall auch nicht auf den Tatmilderungsgrund einer außergewöhnlichen situationsbedingten Erschwernis der Erfüllung seines Auftrages als stellvertretender Zugführer berufen, wie sie nach dem im Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - (a.a.O.) beschriebenen Sachverhalt gegeben war.

  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Ein Vorgesetzter, der Untergebene körperlich mißhandelt oder entwürdigend behandelt, begeht aber nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (stRspr: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 - , vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).

    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat daher in Fällen einer Mißhandlung, entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. Urteile vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]>, vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53, 54.90 - <BVerwGE 93, 108 [113]>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und mithin das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Hierunter fällt z.B. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 61> m.w.N., vom 24. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 26.95 - <NZWehrr 1996, 126> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise von den ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (Beschluß vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 24.01.1996 - 2 WD 26.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Entwendung von Bundeswehrmaterial,

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Hierunter fällt z.B. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 61> m.w.N., vom 24. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 26.95 - <NZWehrr 1996, 126> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRsp.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat daher in Fällen einer Mißhandlung, entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein (vgl. Urteile vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]>, vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53, 54.90 - <BVerwGE 93, 108 [113]>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und mithin das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).
  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und

  • BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen versuchten

  • BVerwG, 06.05.1992 - 2 WD 49.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen -

  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge -

  • BVerwG, 12.06.1991 - 2 WD 53.90

    Entwürdigende Behandlung Untergebener - Maßnahmebemessung - Zumessungserwägungen

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat in Fällen einer Misshandlung oder einer entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme, in der Regel die Herabsetzung im Dienstgrad, zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gemacht (vgl. Urteile vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - BVerwGE 86, 305 , vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53.90, 54.90 - BVerwGE 93, 108 , vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212, vom 23. November 1999 - BVerwG 2 WD 19.99 - ZBR 2000, 246 m.w.N. und vom 8. November 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.11.2000 - 2 WD 15.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beleidigung und versuchter

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat in Fällen einer Misshandlung oder einer entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme, in der Regel die Herabsetzung im Dienstgrad, zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gemacht (vgl. Urteile vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [307]>, vom 12. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 53, 54.90 - <BVerwGE 93, 108 [113]>, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 23. November 1999 - BVerwG 2 WD 19.99 - <ZBR 2000, 246 = DokBer B 2000, 131> m.w.N.).

    Ein Vorgesetzter, der zu pflichtgemäßem Verhalten zu erziehen und ein Beispiel zu geben hat, verliert durch ein solches, durch Alkoholmissbrauch bedingtes Fehlverhalten erheblich an Autorität bei seinen Untergebenen und beeinträchtigt das Vertrauen seiner Vorgesetzten in seine Charakterfestigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung zur Menschenführung beträchtlich (stRspr.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]>, vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> und vom 23. November 1999 - BVerwG 2 WD 19.99 - ).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen;

    Auch im Vergleich zu sonstigen Fällen, in denen der Senat bei entwürdigender oder demütigender Behandlung und körperlicher Misshandlung von Untergebenen die Höchstmaßnahme verhängt hat (z.B. Urteile vom 20. März 1991 - BVerwG 2 WD 52.90 - <BVerwGE 93, 56> [wiederholte Ankündigung einer Exekution; sadistische Demütigung durch erotische und sexuelle Anspielungen], vom 24. April 1997 - BVerwG 2 WD 40.96 - [entwürdigende Behandlung von Untergebenen durch mehrfache Androhung einer simulierten Exekution] und vom 23. November 1999 - BVerwG 2 WD 19.99 - [Wegschlagen der Beine bei erheblicher Verletzungsgefahr; mehrfaches Einschlagen mit einer Stabtaschenlampe auf verschiedene Soldaten; Fußtritte; Einflößen von Alkohol; befohlenes überwinden einer Hindernisbahn bis zur völligen Erschöpfung]), ist im vorliegenden Falle eine Aberkennung des Ruhegehalts nicht erforderlich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1999 - 2 WDB 12.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16705
BVerwG, 30.11.1999 - 2 WDB 12.99 (https://dejure.org/1999,16705)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1999 - 2 WDB 12.99 (https://dejure.org/1999,16705)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1999 - 2 WDB 12.99 (https://dejure.org/1999,16705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Bundeswehrsoldaten wegen dessen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung - Tötung der Ehefrau eines Soldaten im Auftrag des Ehemannes - Abschluss einer Risikolebensversicherung und die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 2 WDB 20.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1999 - 2 WDB 12.99
    Eine Einbehaltung darf nicht in einem Umfang erfolgen, daß dadurch die wirtschaftliche Existenz des Soldaten vernichtet, ihm schwerwiegende und nicht wiedergutzumachende Nachteile zugefügt oder ihm die Rechtsverteidigung unmöglich gemacht werden (Beschluß vom 21. Januar 1988 - BVerwG 2 WDB 20.87 - Dau, WDO, 3. Aufl 1998, § 120 RdNr. 18).

    Demgegenüber ist nicht auf die Schwere der Verfehlung des Soldaten - ihre Erweislichkeit unterstellt - bei den Erwägungen zu seiner finanziellen Situation abzustellen; sie ist nur Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Einbehaltungsanordnung als solche (Beschluß vom 21. Januar 1988 - BVerwG 2 WDB 20.87 -).

  • BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1999 - 2 WDB 12.99
    So wie der Soldat nicht verpflichtet ist, sich während seiner vorläufigen Dienstenthebung zu verschulden, um eine sonst unzureichende Alimentation auszugleichen (BVerwGE 33, 332, 333), ist es ihm derzeit in seiner Situation als Untersuchungshäftling auch unmöglich, einem Nebenverdienst mit der Anrechenbarkeit dabei erzielter Einkünfte nachzugehen.
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